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   LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2011 - L 8 SO 150/11 B   

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https://dejure.org/2011,122116
LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2011 - L 8 SO 150/11 B (https://dejure.org/2011,122116)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05.12.2011 - L 8 SO 150/11 B (https://dejure.org/2011,122116)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05. Dezember 2011 - L 8 SO 150/11 B (https://dejure.org/2011,122116)
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  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 35/07 R

    Sozialhilfe - Einkommens- oder Vermögenseinsatz - Zuflussprinzip -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2011 - L 8 SO 150/11
    Denn nach Auffassung des Gesetzgebers handelt es sich dabei um eine Klarstellung im Hinblick auf die Entscheidung des BSG vom 19. Mai 2009 (B 8 SO 35/07 R).
  • BSG, 23.07.1986 - 1 RA 31/85

    Beginn des neu berechneten Altersruhegeldes - sozialrechtlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2011 - L 8 SO 150/11
    Ungeachtet der noch immer nicht ganz geklärten dogmatischen Grundlage im einzelnen (vgl. hierzu Seewald in: Kasseler Kommentar vor §§ 38 bis 47 SGB I Rn 30) ist von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ein Herstellungsanspruch bejaht worden, wenn durch eine Pflichtverletzung des Sozialleistungsträgers bei dem Berechtigten ein rechtlicher Nachteil oder Schaden eintritt und die Herstellung des Zustandes, der ohne die Pflichtverletzung eingetreten wäre, möglich ist (vgl. BSGE 60, 158, 164 mit weiteren Nachweisen, BSGE 71, 17, 22 = SozR 3 - 4100 § 103 Nr. 8; zu den Voraussetzungen des Herstellungsanspruches im einzelnen vgl. Seewald aaO Rn. 33).
  • BSG, 12.06.1992 - 11 RAr 65/91

    Arbeitslosenunterstützung - Aufenthalt - Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2011 - L 8 SO 150/11
    Ungeachtet der noch immer nicht ganz geklärten dogmatischen Grundlage im einzelnen (vgl. hierzu Seewald in: Kasseler Kommentar vor §§ 38 bis 47 SGB I Rn 30) ist von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ein Herstellungsanspruch bejaht worden, wenn durch eine Pflichtverletzung des Sozialleistungsträgers bei dem Berechtigten ein rechtlicher Nachteil oder Schaden eintritt und die Herstellung des Zustandes, der ohne die Pflichtverletzung eingetreten wäre, möglich ist (vgl. BSGE 60, 158, 164 mit weiteren Nachweisen, BSGE 71, 17, 22 = SozR 3 - 4100 § 103 Nr. 8; zu den Voraussetzungen des Herstellungsanspruches im einzelnen vgl. Seewald aaO Rn. 33).
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